FAQ
Sie haben uns schon kontaktiert. Jedoch haben Sie vor unserem Treffen noch einige unbeantwortete Fragen.
Die häufig gestellten Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Falls Sie uns beauftragen, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den KFZ-Sachverständiger in vollem Umfang tragen. Das erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte (Auftraggeber des Sachverständigers) keine Schuld am Unfallhergang hat.
Die Gutachterkosten ergeben sich aus der Schadenssumm des Unfalls. Als Richtwerte werden grundsätzlich die Vorgaben der BVSK bzw. die Vorgaben der Versicherungen genutzt.
Unsere oberste Priorität ist die schnelle Abwicklung des Schadenprozesses. Wenn es sich bei dem zu begutachtenden Schaden um einen herkömmlichen Schaden handelt, sind wir darum bemüht, Ihnen innerhalb von 24h ein fertiges Gutachten zukommen zu lassen.
Muss jedoch ein Restwert eingeholt werden, kann sich die Gutachtenerstellung um 3-4 Tage verzögern.*
*Die genannten Zeiten sind ohne Gewährleistung.
Sobald die gegnerische Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten bestätigt hat, kann die Beseitigung des Schadens in der von Ihnen gewünschten Werkstatt erfolgen.
Sie sollten nicht die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätte besuchen.
Je nach Dauer der Reparatur steht Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu.
Es ist Ihnen frei überlassen, ob Sie die Schadenssumme auszahlen möchten und den entstandenen Schaden selbst reparieren bzw. das Fahrzeug weiterhin mit dem Schaden nutzen. Wird der Schaden selbst repariert, muss dies der Versicherung mittgeteilt werden.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, haben Sie das Recht auf ein Ersatzfahrzeug. Abhängig von der Reparaturdauer werden die Kosten des Ersatzfahrzeugs von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Grundsätzlich empfehlen wir bei einem unverschuldeten Unfall, einen unserer Fachanwälte zu beauftragen. Diese Rechtsanwaltskosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unserer qualifizierten Ingenieursleistung
Kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter info@kfz-svz.de oder unter folgender Telefonnummer: 0176 41574415!